Gesamtelternvertretung (GEV)

Was ist die Gesamtelternvertretung?
Die Gesamtelternvertretung (GEV) ist ein im Schulgesetz verankertes Gremium, das die Interessen aller Eltern einer Schule vertritt.

Wer gehört zur Gesamtelternvertretung?
Die GEV setzt sich aus den gewählten Klassenelternsprechern der Schule zusammen (§ 90 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz). In jeder Klasse werden in der Regel zwei gleichberechtigte Elternvertreter gewählt, die stimmberechtigte Mitglieder dieses Gremiums sind.

Aufgaben der Elternsprecher in der Gesamtelternkonferenz
Die GEV fungiert als zentrale Schnittstelle für Informationen aus schulischen, bezirklichen und landesweiten Gremien. Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, sich für die Anliegen und Herausforderungen aller Eltern der Schule einzusetzen. Elternvertreter haben in jeder GEV-Sitzung die Möglichkeit, Anliegen oder Anregungen aus ihrer Klasse vorzutragen.

Anzahl der Sitzungen im Schuljahr
Die GEV tagt mindestens drei Mal pro Schuljahr (§ 90 Abs. 1 SchulG). Um beschlussfähig zu sein, ist eine regelmäßige Teilnahme der Elternsprecher erforderlich, da für Entscheidungen eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist (§ 116 Abs. 3 SchulG).

Aufgaben des GEV-Vorstands
Der Vorstand der GEV steht in engem Austausch mit der Schulleitung und vertritt die Interessen der Eltern gegenüber schulischen Behörden. Ziel ist es, die Schulleitung zu unterstützen und gemeinsam Lösungen für aufkommende Probleme zu finden. Zudem engagiert sich der Vorstand für schulische Projekte und hilft bei deren Organisation. Sollte es in einzelnen Klassen zu Konflikten kommen, die nicht auf Ebene der Elternsprecher und Lehrkräfte gelöst werden können, steht der Vorstand als Anlaufstelle zur Verfügung.

Ihre Mitwirkung ist gefragt!
Nicht alle Aufgaben müssen von gewählten Elternvertretern übernommen werden. Daher sind alle Eltern der Gustave-Eiffel-Schule herzlich eingeladen, sich mit ihren Ideen und Erfahrungen einzubringen.

Datenschutz
Die Mitglieder der GEV sind verpflichtet, über alle personalbezogenen sowie vertraulich behandelten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Falls solche Themen protokolliert werden, sind sie in einem gesonderten Anhang zu dokumentieren, der nur von den Mitgliedern des betreffenden Gremiums eingesehen werden darf.